Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Steinatelier deLUXe, Inh.: Jenny Matthies-Lux und Ihren Kunden. Abweichende Bedingungen werden nur durch meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung anerkannt. Die nachstehenden Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen werden durch Auftragserteilung gültig und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte verwandter Art mit dem Auftraggeber.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

(1) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenvoranschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag hier erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

 

(2) Die Leistung des Auftragsnehmers erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit aus eigener Erzeugung. Die angegebenen Lieferfristen und -mengen sind nur annähernd und für den Auftragnehmer unverbindlich.

 

(3) Wird die Leistung des Auftragnehmers durch unvorhergesehene Herstellungshindernisse, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder seiner Lieferanten bzw. Transporteure, Schwierigkeiten in der notwendigen Beschaffung des Rohmaterials sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Die Lieferzeiten werden möglichst pünktlich eingehalten, Vertragsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung lehnen wir grundsätzlich ab.

 

(4) Alle Produkte aus Naturstein zeichnen sich aus durch natürlich individuelle Farbe und Maserung des Gesteins. Materialmuster sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Natursteins. Muster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Äderungen usw. ferner für Naturfehler wie Poren, offenen Stellen, Einsperrungen, Risse, Quarzadern wird keine Haftung übernommen. Diese Abweichungen stellen keine Qualitätsminderung dar, sondern beweisen die Einzigartigkeit von Produkten aus Naturstein. Reklamationen können demzufolge nicht akzeptiert werden.

 

§ 3 Musterschutz

 

(1) Wird ein Auftrag nach individuellen Angaben und Zeichnungen des Auftraggebers angefertigt, so obliegt es diesem, zu überprüfen, ob er mit seinem Auftrag möglicherweise geschützte Modelle Dritter nachahmt. Sollten durch einen solchen Auftrag von mir unwissentlich Schutzrechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mich von jeder Haftung freizustellen.

 

§ 4 Überlassene Unterlagen

 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, Beispielsweise Preisgestaltungen, Zeichnungen etc., behalte ich mir Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteilen dazu meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

§ 5 Preise Nebenkosten und Zahlung

 

(1) Bei allen Bestellungen sind komplette Artikelbezeichnung und Stückzahl anzugeben. Meine Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung.

 

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung ohne Abzug zu zahlen.

 

(3) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

(4) Wechselzahlungen sind nicht zulässig.

 

(5) Materialkosten werden, falls nichts anderes schriftlich vereinbart, vor Beginn der Arbeiten in Rechnung gestellt. Zahlung der Schlussrechnung erfolgt bei Abholung oder Auslieferung, soweit im Angebot nichts anderes schriftlich vermerkt ist.

 

§ 6 Lieferzeit

 

(1) Der Beginn der beauftragten Arbeiten setzt alle Detailangaben voraus.

 

(2) Die Lieferzeit ist von der jeweiligen Auftragslage und der bestellten Ware abhängig.

 

(3) Teillieferungen sind möglich.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

 

(1) Ich behalte mir das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Auftrag vor. Ich bin berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

 

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

 

(1) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

 

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von mir gelieferten Ware bei meinem Auftraggeber.

 

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werde ich die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach meiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist mir stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor Rücksendung der Ware ist meine Zustimmung einzuholen.

 

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.

 

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

 

(6) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen mich wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

 

§ 10 Sonstiges

 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt